COVID-19 Informationen

COVID – Regeln im Schwimmkurs
19.02.2022

Die Kursteilnahme kann nur unter Einhaltung aller aktuell gültigen COVID-19 Maßnahmen erfolgen.

Unter  https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#8-novelle-der-2-covid-19-oeffnungsverordnung ist die jeweils gültige Verfassung zu finden.

Weitere Informationen: https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/bundesweite-massnahmen/

  • Für die Kursteilnahme und das Betreten des Gebäudes ist ein gültiger 3G-Nachweis (geimpft, genesen, PCR getestet) erforderlich und bei jeden Besuch in die Schwimmhalle mitzubringen. Die Gültigkeitsdauer der einzelnen Nachweise ist der oben angeführten Verordnung zu entnehmen. (siehe oben angeführten Link) ab 5.3.2022-2.4.2022 nicht notwendig.
    Der G-Nachweis ist beim Betreten des Hallenbades der Kursleitung vorzuzeigen und während des gesamten Aufenthaltes aufzubewahren. (siehe oben angeführten Link)
  • Der 3G-Nachweis ist für alle Erwachsenen erforderlich. Personen unter 12 Jahren sind von den Ausgangsbeschränken und den Regelungen ausgenommen. Für Personen ab 12 Jahren ist der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einem 2-G-Nachweis gleichgestellt. (siehe oben angeführten Link) ab 5.3.2022-2.4.2022 nicht notwendig.
  • Jeder Kursteilnehmer (Begleitperson) hat sich persönlich vor jeder Einheit bei der Kursleiterin zu melden, damit diese in der Teilnehmerliste bzw. vertretende Begleitpersonen im Kontakterhebungsblatt eingetragen werden können. Diese Daten werden im Fall einer Corona positiven Person in der befindlichen Gruppe an die Gesundheitsbehörde gemeldet.
  • Finden Einschränkungen durch die Regierung bezüglich der „G-Nachweise“ (z.B.: getestet, genesen, geimpft) auf z.B.: 2G, 2 1/2 G, 1G usw. statt, werden keine Refundierungen der offenen Kurseinheiten, bei nicht Erfüllung des behördlich vorgeschriebenen Status, durchgeführt.
  • Im Falle eines COVID-19 Zutrittsverbots (Lockdown), wobei keine Schwimmeinheiten stattfinden können, werden die in den Zeitraum des Zutrittsverbots fallenden Kurstage rückerstattet. Nach Beendigung des Verbotes werden die noch offenen Kurseinheiten nach Plan durchgeführt.
  • Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Hallenbades ist vor, während und nach der Kurszeiten ausschließlich den KursteilnehmerInnen sowie deren Begleitpersonen
    (1 Begleitperson/ Kind!) gestattet. Allen anderen Personen ist aktuell kein Aufenthalt im gesamten Gebäude möglich.
  • Daher sind auch keine Aufenthalte von Geschwisterkindern, welche nicht an den Kursen teilnehmen gestattet.
  • Aufgrund des organisatorischen Aufwandes und der zeitintensiven Dokumentationsführung, darf maximal eine zusätzliche Begleitperson als Vertretung für den normalerweise begleitenden Elternteil im Notfall teilnehmen können. Die Daten dieser Begleitperson (Vor- und Nachname, Datum, Uhrzeit, Tel.nr und ev. Mail-Adresse) werden vor Ort in einer Liste erfasst und für 28 Tage aufbewahrt. 
  • Die Übergabe der Kinder bei Kursen ohne erwachsene Begleitung erfolgt pünktlich zu Kursbeginn bzw. -ende bei der KursleiterIn in der Schwimmhalle. Für diese Begleitpersonen ist das Betreten des Gebäudes nur mit gültigem 2G-Nachweis zum Bringen/ Abholen der Kinder gestattet. Die Wartezeit während des Kurses muss außerhalb des Gebäudes verbracht werden. Ab 5.3.2022-2.4.2022 nicht notwendig, ersuche jedoch die Wartezeit von Begleitpersonen außerhalb der Schwimmhalle wg. der Akustik zu verbringen. Jeder Kurs endet mit einer persönlichen Verabschiedung und anschließenden Übergabe an die Begleitperson, wodurch die Aufsichtspflicht wieder an diese übergeht. 
  • Lange Aufenthalte im Garderoben- sowie Gangbereich sind zu vermeiden.
  • Die Schwimmhalle ist max. 5 Minuten vor Kursbeginn zu betreten und am Beckenrand bis zum Kursbeginn außerhalb des Schwimmbeckens mit ausreichend Abstand zu haushaltsfremden Personen zu warten.
  • Unmittelbar nach Kursende ist das Wasser zu verlassen.
  • In folgenden Bereichen ist eine FFP2-Maske zu tragen: Eingangsbereich, sanitäre Anlagen, Umkleidebereiche (bei Kabinen und Kästchen).
    Ausgenommen sind Feuchträume (Duschen und Schwimmhalle)
  • Desinfektion: Beim Betreten und Verlassen des Eingangsbereiches und nach Benützung der sanitären Anlagen, ist die bereitgestellte Möglichkeit zur Händedesinfektion zu verwenden. Auch die Ablageplätze in der Garderobe können mit dem vorhandenen Desinfektionsmittel und einem Einwegtuch behandelt werden. Weiters besteht die Möglichkeit in der Schwimmhalle die Hände und den Warteplatz/Ablageplatz zu desinfizieren.
  • Die Badebekleidung, wenn möglich, bereits zu Hause anziehen, damit die Aufenthaltsdauer in den Umkleideräumlichkeiten verringert wird.
  • Der Wechsel von Straßen- und Badeschuhen ist am Gang durchzuführen.
  • Kleidung ist in den mitgebrachten Taschen aufzubewahren.
  • Halten sie zwischen den Ablage-, Liege- und Aufenthaltsplätzen einen Mindestabstand von 2 Meter zu haushaltsfremden Personen. (Platzhalter-Kärtchen beachten)
  • Achten Sie frewillig auf genügend Abstand zu haushaltsfremden Personen, soweit es Ihnen
    möglich und sinnvoll erscheint.
  • Die verwendeten Kursmaterialien sind vor und nach Gebrauch ins Beckenwasser zu tauchen. Das mit Chlor/Chemikalien versetzte, gefilterte und gereinigte Beckenwasser sorgt für die Desinfektion der verwendeten Gegenstände. (Informations-Quelle: Umwelt Bundesamt). Es dürfen auch eigene Schwimmmaterialien von zu Hause verwendet werden.
  • Im Krankheitsfall (Erkrankungen jeglicher Art!) ist ein Schwimmbadbesuch untersagt, um andere Besucher nicht zu gefährden.
  • Ist die erkrankte Person vor Ort, hat sie unverzüglich
    • die Instruktorin/Kursleiterin darüber zu informieren und diese den Badbetreiber zu verständigen.
    • das Gebäude umgehend zu verlassen
    • die zuständige Gesundheitsbehörde zu informieren (Gesundheitshotline 1450)
    • deren Anweisung zu befolgen und diese Information an Bernadette Gröger
      (Tel.: 0677/626 999 33 oder office@bernis-kurse.at) weiterzugeben.
  • Ist eine Infektion eines Teilnehmers mit Covid während des Aufenthaltes im Gebäude bekannt, ist dies umgehend an Bernadette Gröger (office@bernis-kurse.at oder per SMS an 0677 / 626 999 33) zu melden, welche Sie anschließend telefonisch kontaktiert und die Gesundheitsbehörde zur weiteren Veranlassung informiert.
  • COVID-19 Kontaktpersonen begeben sich unverzüglich in Absonderung auf direktem Weg nach Hause; achtsame Beobachtung des eigenen Gesundheitszustands; ehestmöglicher PCR-Test. Den Anweisungen der Gesundheitsbehörde sind folge zu leisten.
  • Zusätzliche Aushänge und Beschilderungen vor Ort sind ausnahmslos zu berücksichtigen und einzuhalten.

Schreibe einen Kommentar